Der Europarat beschloss am 1. Oktober 2013 in Straßburg die Resolution „Children’s right to physical integrity“ (Recht der Kinder auf körperliche Unversehrheit) mit breiter Mehrheit (78 ja-Stimmen, 13 nein-Stimmen und 15 Enthaltungen).

Darin drückt der Europarat seine Besorgnis aus:

„The Parliamentary Assembly is particularly worried about a category of violation of the physical integrity of children, which supporters of the procedures tend to present as beneficial to the children themselves despite clear evidence to the contrary. This includes, amongst others, female genital mutilation, the circumcision of young boys for religious reasons, early childhood medical interventions in the case of intersexual children and the submission to or coercion of children into piercings, tattoos or plastic surgery.“

„Die Parlamentarische Versammlung ist besonders besorgt über den Bereich  der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, deren Befürworter dazu neigen, die Verfahren als vorteilhaft für die Kinder darzustellen trotz eindeutiger Beweise für das Gegenteil. Dazu gehören unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, die frühkindliche medizinische
Intervention bei intersexuellen Kindern und das Angebot oder der Zwang für Kinder, sich Piercings, Tätowierungen oder plastischer Chirurgie zu unterziehen.“

Hier der Wortlaut der Resolution 1952 (2013):

[Resolution des Europarats vom 1. Oktober 2013]

netzwerkB unterstützt diese Resolution

netzwerkB erklärt hierzu: Gewalt gegen Kinder muss geahndet werden und dazu zählen alle Arten von medizinisch nicht erforderlichen Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit. Die Politik eines Landes muss sich daran messen lassen, was sie für den Kinderschutz leistet. Wir sind alarmiert, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien im Deutschen Bundestags, die die Kinderrechte schützen wollten, aufgefordert wurden, vor der Abstimmung am 19. Juli 2012 das Plenum zu verlassen (so Marlene Rupprecht im Interview mit Lioba Werrelmann, WDR, am 20. Juli 2013).

netzwerkB fordert die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf, eine vollständige Korrektur des Kinderschutzes herbeizuführen. Der neue Bundestag ist hierzu gefragt. Eine Politik, die medizinische Risiken, Schmerzen, bleibende Schäden und Genitalverstümmelung für Kinder zulässt – zum Teil sogar unter Bedingungen, für die ein Arzt die Zulassung sofort entzogen bekäme – und sich aus der Verantwortung stiehlt, ist
beschämend für diesen Rechtsstaat. Ein Schutz der Kinder muss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährleistet bleiben.

Wir fordern ebenso auch die Religionsgemeinschaften auf, die eigenen Interessen nicht über den Kinderschutz zu stellen.

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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Weitere Ansprechpartner:
NOCIRC Deutschland – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung
Vorsitzender Frank Tschuschke
Tiefenbruchstraße 93
40764 Langenfeld
Telefon: 0212 653930
Telefax: 0212 2643331
E-Mail: statueofliberty [at] gmx.de
Web: http://www.nocirc.org


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