Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gab am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Vorschriften gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch in die Ressortabstimmung.

Der SPD-Politiker Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt. An Norbert Denef, den Sprecher der Opferinteressenvertretung netzwerkB schrieb er damals: ”Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davonkommen.“ (Schreiben als PDF herunterladen)

netzwerkB lehnt Kompromisslösung ab

Entgegen seiner Forderung von 2010, will Justizminister Maas lediglich nur noch, dass ab dem 30. Lebensjahr des Opfers die Verjährungsfrist laufen soll. Das empfinden Opfer von sexualisierter Gewalt als Verrat.

Als bundesweite Opferinteressenvertretung in Deutschland fordert netzwerkB schon seit vielen Jahren die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen. Eine Kompromisslösung, so wie sie nun vom Bundesminister Heiko Maas vorgeschlagen wird, lehnt netzwerkB ab.

Verharmlosung der Gewalt

Laut SPIEGEL-Information will Maas die Prävention verbessern: Das Budget des Netzwerks „Kein Täter werden“, das „Pädophile“ betreut, soll noch in diesem Jahr um 70 Prozent auf fast 600.000 Euro erhöht werden.

Nicht zuletzt ist es hinsichtlich der Prävention bzw. Ansätzen zur Tätertherapie dringend notwendig, sich die tatsächlichen Proportionen, was die Beteiligung von so genannten „Pädophilen“ an der Gesamtzahl der sexualisierten Straftaten gegen Kinder betrifft, klarzumachen. Wenn Prävention – wie im vom Bundesjustizministerium finanziell sehr gut ausgestatteten Projekt „Dunkelfeld“ der Berliner Charité – vor allem darauf zielt, dass „pädophil“ veranlagte Männer nicht zu Straftätern werden, dann spricht man mit solch einem Angebot maximal 2 bis 20 Prozent aller Täter an. Bei 80 bis 98 Prozent aller Sexualstraftäter (gegen Kinder) wird dies keine einzige Tat verhindern.

Der Hauptkritikpunkt von Betroffenen am Begriff „Pädophilie“ gilt allerdings der Verharmlosung der Gewalt, die auch den von so genannten „Pädophilen“ verübten sexualisierten Übergriffen auf Kinder innewohnt.

86% der Deutschen für Aufhebung von Verjährungsfristen

Was kritisieren wir am Ausdruck „Pädophilie“?

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091