Ein Paragraph sorgt in Deutschland dafür, dass nur wenige Vergewaltiger vor Gericht verurteilt werden. Diplom-Psychologin Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert, dass das Sexualstrafrecht verschärft wird. Weiter lesen…
Herr Maas,
„2011 hat Deutschland die sogenannte Istanbul-Konvention gezeichnet, eine Konvention des Europarates, die nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt. Sie muss jetzt nur noch von der Bundesregierung ratifiziert werden. Das ist unsere Chance, von der Politik gehört zu werden. Wir müssen diesen Schwung jetzt nutzen.“
Dieses Zitat am Ende des Interviews sollte Ihnen die aussichtslose Lage von Frauen in Deutschland beweisen: Resultat falscher Vorstellungen einer gnadenlos sexsüchtigen Männerwelt!
Aussichtslosigkeit ist zugleich Rechtlosigkeit von Frauen. Frauen weniger schützenswert als Gegenstände, die sie besitzen? – ihre Kinder können folgerichtig nicht besser dastehen.
Alle Frauen, alle Kinder befinden sich demnach vor dem deutschen Recht potentiell ‚in Geiselhaft‘ von zügellosen Männern, die sich ihrer bedienen dürfen, leben in rechts-freien Raum?
Frauen und Kinder werden gegen derartige Männerkameradschaften so lange nichts ausrichten können, als die Justiz nicht handelt.
Sie als Oberster Dienstherr können dem Einhalt gebieten.
Warum ist die Istanbul-Konvention noch nicht ratifiziert? Welche Täter verbergen sich hinter der Verzögerungstaktik? – Nicht einverständliche sexuelle Handlungen sind – wie in Sierra Leone – unter Strafe zu stellen.
Warum gibt es noch die Verjährbarkeit von Sexualdelikten? Wen schützt diese Verjährung? Wer sabotiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Grundgesetz? – Nicht einverständliche sexuelle Handlungen sind unter Strafe zu stellen. Kinder und Jugendliche können entwicklungsmäßig nie gleiche Sexualpartner auf Augenhöhe sein – echtes Einverständnis nicht denkbar.
Sie als Oberster Dienstherr können dem Einhalt gebieten.
Wir Betroffene sexualisierter Gewalthandlungen sind die herangewachsenen Kinder und Jugendlichen, die ihre je persönliche seelisch-körperlich-geistige Katastrophe zwar überlebt haben – aber wie?
Wir wollen nicht nur in Hinterzimmern der Politik „abserviert“ werden.
Oder wollen Sie fortsetzen, was nach den Nazis (wie auch auf anderen Gebieten) von Adenauer bis Merkel ein fortgesetztes „Angsthasen“-Regime war?
Politische Angsthasen, die (sich selbst und) ihre erklärten „FREUNDE“, d.h. parteitreue Täter und Tat-/Täter-Sympathisanten lieber versteckten hinter deren christlich-, liberal-, grün-, links-, hinter IHREN sozial-„demokratischen“ Masken und Fassaden? … die aus Wahltaktik und Parteiraison Prinzipien, Einsichten und ihr Gewissen verrieten?
Wie alle anderen vor Ihnen verpassen auch Sie jetzt die Chance Ihres Lebens? Täterschutz – statt Bekenntnis zu schwerer Verirrung in hohen Ämtern?
Bedenken Sie: Volkes Stimme fordert totale Aufhebung der Verjährung laut Umfrage.
Kein Macht-Mensch vor Ihnen hatte je den Mut Mitmensch zu sein. Getreu den Grundrechten unserer Verfassung. Notfalls mit dem erklärten Rücktritt aus Gewissensgründen. Im Namen unzähliger Kinder und anderer Abhängiger.
DER Paradigmenwechsel deutscher Justizgeschichte!
Zögern Sie nicht länger.
Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, dann ist Ihr persönlicher Ruf hin. Wer würde Ihnen persönlich noch glauben können?
Hier die Istanbul- Konvention:
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/convention/Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf
Unfassbar!
Dann wird wohl bald noch gefordert, dass es sexuellen Missbrauch nicht mehr gibt.
„Soziologin fordert im Sexualkundeunterricht praktische Übungen mit Dildos und Liebeskugeln“
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2014/07/09/soziologin-fordert-im-sexualkundeunterricht-praktische-ubungen-mit-dildos-und-liebeskugeln/
Vergewaltigung – das straflose Verbrechen
http://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-das-straflose-verbrechen-265244
Ist die Verurteilungsquote bei sexuellem Missbrauch auch so niedrig ?
Bundesregierung ratifiziert Europarats-Konvention nicht
Dabei unterzeichnete die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung bereits im Mai 2011 eine Initiative des EU-Rates, nach der nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden sollen: Die Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Artikel 36 der Istanbul-Konvention verlangt, dass die Unterzeichnerstaaten „nicht einverständliche sexuelle Handlungen“ unter Strafe stellen.
Bislang haben zehn Länder diese Konvention ratifiziert, Deutschland bislang nicht. Der djb verlangt nun die Umsetzung. „Hierzu bedarf es einer grundsätzlichen Reform der Vorschriften im Sexualstrafrecht in Deutschland“ so djb-Präsidentin Ramona Pisal. „Wir erwarten ebenso wie andere Verbände in Deutschland, dass der Gesetzgeber nicht nur möglichen Strafbarkeitslücken nachspürt, sondern Rechtsnormen einem gewandelten gesellschaftlichen Selbstverständnis anpasst und in Anerkennung der freiwilligen sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere aber der Frauen, gleichwertiges Unrecht in gleicher Weise ahndet.“
Das Sexualstrafrecht ermögliche „keine wirksame Strafverfolgung“, so der Deutsche Juristinnenbund
http://www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht100.html
@ Eva Danke, auch für den Hinweis auf die Initiative vom djb. Vieles wird klarer. Die deutsche Justiz hat also nicht genug Geld für die Tonaufnahme vom Erstbericht über ein Sexualdelikt. Und hat auch kein Geld, um Justiz-Schreibkräfte einzustellen/zu bezahlen für die erforderlichen Niederschriften! http://www.tagesschau.de/inland/studie-vergewaltigung102.html v. 07.08.2014 – wie tief lässt denn das in die christlich-soziale Bankrotterklärung blicken …?
Merkt euch: Unsere Kinder und Enkel werden künftig quasi staatlich erklärtes Freiwild für Verbrecher sein.
Empört euch!
Wer gestern den Justizthriller “ Das Ende einer Nacht“ um 20:15 auf ZDF gesehen hat, wird sich nicht mehr wundern, wenn trotz viel Blut und Sperma in der Wohnung, ein Beschuldigter freigesprochen wird ! ( Vorsicht Triggerung )
Zitat:
„Details
Es ist ein schwerer Fall für Richterin Katarina Weiss: Sie hat darüber zu entscheiden, ob die Vorwürfe gegen den millionenschweren Unternehmer Werner Lamberg, seine Ehefrau Sandra geschlagen und vergewaltigt zu haben, berechtigt sind oder nicht. Vor Gericht trifft Katarina auf eine ebenso hartnäckige wie skrupellose Strafverteidigerin: Erfolgsanwältin Eva Hartmann gelingt es tatsächlich, alle Anklagepunkte so zu entkräften, dass sie eine vorläufige Haftentlassung für ihren Mandanten erwirkt. Während man im Gerichtssaal vergeblich versucht, die Wahrheit zu finden, verhärten sich die Fronten zwischen Richterstuhl und Verteidigung immer mehr. Als der Prozess eine überraschende Wendung nimmt, müssen die beiden Frauen eine Entscheidung treffen“
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/526#/beitrag/video/2209662/„Das-Ende-einer-Nacht“
http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/241123819-das-ende-einer-nacht
Was braucht man, um Rechtsanwalt zu sein? – Wie geht man vor? – Wie schafft man es, scheinbar klare Prozesse doch noch zu drehen? – Das zeigt Ina Weisse als Eva Hartmann in „Das Ende einer Nacht“ als aufstrebende und zielgerichtete Anwältin einer Berliner Promi-Kanzlei.
Ein steinreicher Unternehmer verprügelt und misshandelt seine Frau brutal. Oder doch nicht? – In der Tat kommen zu Beginn des Films doch kleine Zweifel auf, ob wirklich der Schuldige auf der Anklagebank sitzt, ein Zeichen dafür, dass die Verteidigerin auch die minimalste Unstimmigkeit der Anklage umzudrehen und für ihre eigenen Zwecke zu benutzen. So entflammt ein Kampf zweier ehrgeiziger Frauen, der Anwältin, die eher auf Wirtschaftsrecht spezialisiert ist und der Richterin, die bei besser betuchten Menschen gerne mal etwas härter bestraft. Mit ruhigen Kameraperspektiven zeigt Matti Geschonneck, wie die Damen ihr Privatleben für die Karriere verwahrlosen lassen. Dabei verzeichnet Jörg Hartmann eine herausragende Leistung, dessen Figur ständig zwischen Unschuldslamm und arrogantem Kapitalisten wechselt. Die Story fasziniert zwar, doch bleibt der Plot doch vorhersehbar, trotz einiger unerwarteter Wendungen. Außerdem ist der Stoff höchst brisant, so weist er doch einige Parallelen zum Fall Kachelmann auf.
Dieser Film schockiert und zeigt, dass Gerechtigkeit käuflich ist. Sollte jemand mit einem Jurastudium und anschließender Rechtsanwaltstätigkeit liebäugeln, sollte er sich diesen Streifen zu Gemüte ziehen und überprüfen, ob er auch keine Skrupel vor dem Beruf hat.
… und was nützen uns die Erkenntnisse einer Historikerin, wenn sie nicht zur überfälligen Selbstkritik im Justizministerium und zu – wenn auch sehr späten – Bekenntnissen der Juristen führen? Die Zusammenhänge sind deutlich. Auch damals wollten Frauen Männern imponieren:
„Hitlers Helferinnen“ http://www.hanser-literaturverlage.de/buecher/buch.html?isbn=978-3-446-24621-8 konnten die Nachkriegsprozesse ebenso schadlos überstehen wie auch die Rechtsverdreher von Anklagen wegen eigenhändig verübter, äußerst brutaler Gewalt auch gegen Kinder (Johanna Altvater durfte nach zwei Verfahren in Minden bis zum Ende ihrer Dienstzeit als Jugend-Sozialarbeiterin für das Jugendamt arbeiten).
Verlogener Rechtsstaat.
Logische Folge:
Heute zählen nur Geld und Macht.
Das kollektive Gedächtnis kennt nicht nur die Verbrechen – es speichert auch die Verdrängung dieser Verbrechen – Gewalt/Unrecht bleibt mitten unter uns.
Dagegen hilft nur echte Aufarbeitung!