netzwerkB-Gesetzentwurf zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie zur Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung.

netzwerkB im Gespräch mit Dr. Alexander Neu, MdB, am 8. September 2014, im Deutschen Bundestag. Dr. Alexander Neu unterstützt unseren neuen Gesetzentwurf:

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Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren (im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen innerhalb von nur 5 Jahren).

Zwar beginnt gemäß §208 BGB die Verjährungsfrist im Zivilrecht erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft, im Strafrecht nunmehr gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ebenso mit der Vollendung des 21. Lebensjahrs bei Vorliegen von Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 – 179, 225 und 226a StGB.

Dennoch erweisen sich die Verjährungsfristen prinzipiell als unangemessen. 

Weiter lesen unter:
Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben

Weiterführende Informationen:
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
Weitere Interviews zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen:

23.06.2014 – Dr. Matthias Bartke, MdB, SPD
http://youtu.be/t0tkVhMjFjg

09.05.2014 – Jörn Wunderlich, MdB, DIE LINKE
http://youtu.be/4fkh_-ZukTU

17.03.2014 – Katja Keul, MDB, Bündnis 90/Die Grünen
http://youtu.be/0ytEtsc_vss

17.03.2014 – Dr. Karl-Heinz Brunner, MDB, SPD
http://youtu.be/SlRHUf6M0-s

20.02.2014 – Dr. Alexander Neu, MdB, DIE LINKE:
http://youtu.be/7aZiYd5oZss