Urteil zu Pfändungen: Missbrauchsopfer dürfen Entschädigung behalten

Wer von der katholischen Kirche wegen sexueller Übergriffe entschädigt wird, darf dieses Geld behalten. Das gilt selbst dann, wenn das Vermögen des Betroffenen gepfändet wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Karlsruhe – Missbrauchsentschädigungen sind nicht ohne weiteres pfändbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai entschieden, wie nun die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 14/2014) berichtet. Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls für Entschädigungen, die auf dem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ beruhen. Weiter lesen…