Pressemitteilung von Dr. Alexander Neu, MdB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Verjährung von sexuellem Missbrauch von Kindern“

Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch aufheben!

„Bundesjustizminister Heiko Maas bleibt mit seinem Gesetzentwurf zu Verjährungsfristen von Kindesmissbrauch weit hinter seinen eigenen Forderungen zurück und stellt damit den Schutz der Täter über den Schutz der Opfer. Das ist absolut unverständlich und ein Hohn für alle Betroffenen“, erklärt Dr. Alexander S. Neu, Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss und selbst Vater von zwei Kindern anlässlich des Gesetzentwurfes zu Verjährungsfristen von sexuellem Missbrauch an Kindern, über welchen der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag abstimmen wird. Neu weiter:

„Kindesmissbrauch ist für mich eines der furchtbarsten Verbrechen überhaupt. Oft leiden die Opfer ihr Leben lang unter den psychischen Folgen und schaffen es nicht oder erst nach sehr langer Zeit, sich zu offenbaren. Gerade weil dies nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall ist, darf ein solches Verbrechen nicht verjähren. Dass die Grenze für die Verjährung im vorliegenden Gesetzentwurf nun lediglich auf das 30. Lebensjahr des Opfers angehoben werden soll, ist keineswegs ausreichend und schützt im Zweifelsfall nur die Täter.

Ich fordere daher, dass die Verjährungsfristen komplett und auch rückwirkend aufgehoben werden, um den Opfern die Chance zu geben, sich dann zur Wehr zu setzen, wenn sie selbst dazu in der Lage sind, auch wenn das erst nach 50 Jahren oder noch später der Fall sein sollte. Wir müssen in Deutschland endlich einen Zustand erreichen, bei dem der Schutz der Opfer über dem Schutz der Täter steht.“

Für Rückfragen:
Dr. Alexander S. Neu, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227-743 28, Fax.: 030 227- 763 28
Mail: alexander.neu.ma03@bundestag.de

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