Pater bestreitet Sex-Vorwürf

Im Prozess um sexuellen Missbrauch von Schülern im Kloster Ettal hat der angeklagte Mönch seine Unschuld beteuert. Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich jahrelang an Minderjährigen vergangen zu haben.

Zu Beginn des ersten Verhandlungstages am Münchner Landgericht gab der Angeklagte, der mit Anzug und Krawatte erschienen war, eine umfangreiche Erklärung ab. Darin schilderte der Ordensmann den Tagesablauf in Schule und Internat, zudem erläuterte er seine Aufgaben als Präfekt und Religionslehrer. Weiter ging der Benediktiner darauf ein, inwieweit er für die Schüler verfügbar gewesen sei, auch auf seinem Zimmer. Der Pater beteuert seine Unschuld.

Sachverständige prüfen Glaubwürdigkeit

Bereits im November 2010 hatte die Münchner Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Pater und Lehrer des Ettaler Gymnasiums Klage eingereicht. Die Anklagebehörde wirft dem inzwischen 44-Jährigen vor, sich zwischen 2001 und 2005 in insgesamt 24 Fällen an zwei Buben vergangen zu haben und es in zwei weiteren Fällen versucht zu haben. Beim Prozess sind vier Sachverständige anwesend. Sie sollen die Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Angeklagten begutachten.

Pater nutzte Vertrauensposition aus

Für den Prozess vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München sind sieben Tage vorgesehen. Es werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll Ende März verkündet werden.

Der Mann war 1995 ins Kloster eingetreten. Seit dem Schuljahr 2001/2002 beschäftigte ihn die Ordensgemeinschaft als Präfekt, wie die Erzieher in Internaten auch heißen. „Die Präfekten sind jedem Schüler Ansprechpartner und Begleiter auf seinem Weg durch das Schuljahr“, heißt es auf der Internetseite des Klosters.

Diese besondere Vertrauensposition nutzte der Pater schamlos aus, so die Anklage. Zu den sexuellen Übergriffen soll es bei Ausflügen zum Klettern und auf Berghütten gekommen sein. Bisher betreitet der Pater die Vorwürfe. Der Mann ist vorerst der letzte Fall der skandalösen Vorgänge hinter den Ettaler Klostermauern, der gerichtlich aufgearbeitet werden kann. Zahlreiche zusätzliche Vernehmungen, ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit eines Schülers, der behauptet, missbraucht worden zu sein, sowie eine chronische Überlastung der Gerichte sind die Hauptursachen dafür, dass der Prozess gegen den ehemaligen Präfekten erst viereinhalb Jahre nach der Anklageerhebung beginnt. Weiter lesen…