Ein Kommentar von Veit Medick
Sebastian Edathy hat Bilder nackter Jungen aus dem Netz heruntergeladen. Er ist mit einer Geldauflage davongekommen. Gut so: Die Justizposse steht jetzt nicht mehr der politischen Aufarbeitung im Wege. Weiter lesen…
Ein Kommentar von Veit Medick
Sebastian Edathy hat Bilder nackter Jungen aus dem Netz heruntergeladen. Er ist mit einer Geldauflage davongekommen. Gut so: Die Justizposse steht jetzt nicht mehr der politischen Aufarbeitung im Wege. Weiter lesen…
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Pardon????
„Gut so“?????
DAS SOLL WOHL EIN SCHERZ SEIN!!!!!
5000 € sind für den doch ein Witz!!!!
Und: Soso, hat der „Arme“ „alles verloren“?
Kein weiterer Kommentar…
Wir spielen ab jetzt „Der verkaufte Staat“.
oder: „Diese Regierung hat abgewirtschaftet. Leider!“
Hier folgt ein Zitat von Herrn Hans Söllner.Das ist mal ein Kabarettist und Sänger der sich traut die Wahrheit zu sagen.Ihn sollte man auf You-Tube verfolgen wie er unsere Politiker und unser Rechtsystem auf die Schippe nimmt 😉
Hans Söllner
28 Min · Bearbeitet ·
Deutsche Richter-deutsches Recht-deutsches Verständnis!
Ja wer hätte sich denn das gedacht?
So einfach ist das?
Da werden wir jetzt in Zukunft einfach zugeben, dass wir einen Fehler gemacht haben, weil wir drei Gramm Mariuhana bei einem Dealer gekauft haben und Schwuppdiwupp wird das Verfahren eingestellt.Natürlich brauchen wir dazu einen Richter, der selbst kifft und unsere Sucht versteht oder wie war das mit dem Verständnis?……..
Ich bin nicht überrascht, dass es so aus gegangen ist, denn ich weiß, dass Kinderpornografie nicht in der Arbeiterklasse die höchste Dunkelziffer hat.
Schlimm genug, dass man gegen solche Richter und deren Urteile nichts unternehmen kann.
Ja ,einen fairen Prozess wollte der Herr Edathy und sein Anwalt. Mich würde interessieren ob der Herr Edathy und sein Anwalt sicher sind, ob man auch zu den Models diese Kinderpornografischen Bilder fair war.Und ob man sie nicht fotografiert hat und was weiß ich ihnen noch alles angetan hat, als sie sagten „NEIN „wir wollen das nicht.
Vielleicht kann mir das einer sagen.
Danke
Hans Söllner
Und wem das nicht passt..das wieder einer seinen Kopf aus der Schlinge gezogen hat…für die gibts hier noch einen Versuch was zu unternehmen.Ob es was bringt..wohl kaum.Täter werden doch ..wie immer noch…geschützt!! Versuchen kann man es ja 😉
https://www.openpetition.de/petition/online/widerspruch-gegen-die-einstellung-des-verfahrens-edathy
Ich habe die Petition bereits via Facebook unterschrieben. Da müssten doch sogar einige Politiker wach werden, nicht fordern, dass Edathy aus SPD austritt – RAUSWERFEN !!! – Kein Raum für Missbrauch = Kein Raum für Sexualstraftäter!
Was hier wieder zu Tage getreten ist, ist keine Frage von juristischer Vorgehensweise. Der § 153 und 153a regelt alles wunderbar.
„Gegen Auflagen kann ein Prozess nach Paragraf 153a eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Schwere der Schuld darf dem nicht entgegenstehen. Neben einer Wiedergutmachung des Schadens gehört zu den möglichen Auflagen unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.“
Es ist vielmnehr eine Frage der Geisteshaltung von deutschen Gerichten in dem Moment, in dem es um sexualisierte Gewalt geht. Sie sind weiterhin nicht bereit, diese Straftaten als gesellschaftsinhärent zu betrachten und die Benutzung von Kindern für diese Straftaten als absolut inakzeptabel zu zementieren und eine entsprechende Strafverfolgung klar und ohne Schnörkel durchzuführen; dies in Form ihres Handelns und in Form von Urteilen an das Volk, in dessen Namen sie Urteile sprechen sollten.
Woher nehmen Richter und Staatsanwaltschaft die „Einsicht“, dass mit dieser Einstellung des Verfahrens und mit diesem Mittel (Zahlung von 5000,00 €) das öffentliche Interesse beseitigt ist? Mit einem derartigen Abschluss eines Verfahrens, in dem keinerlei Rechtsmittel mehr möglich sind, wird nur eines signalisiert, nämlich: Jetzt ist Ruhe, Weiteres zu dieser Straftat ist nicht erwünscht. Dies mag eine sehr subjektive Interpretation meinerseits sein, aber es ist das, was ich empfinde und was mir diese Einstellung vermittelt.
„Neben der Wiedergutmachung des Schadens……“ Wo und wie wird hier Schaden von Herrn Edathy wiedergutgemacht? Die Zahlung an den Kinderschutzbund ist laut Gesetz nicht das einzige Kriterium für die Einstellung. Aber vielleicht bin ich auch einfach zu pingelig und habe als juristischer Laie das wahre Vorgehen des Gerichts einfach noch nicht begriffen
Mir fehlt schlicht und ergreifend ein notwendiges Verständnis deutscher Gerichte für die Komplexität und Grausamkeit dieser Straftaten.
Sollte es richtig sein, wie einige Medien berichten, dass der Richter gesagt haben soll, Herr Edathy wisse jetzt, dass er kein kinderpornographisches Material herunterladen dürfe, dann frage ich mich schon ernsthaft, für wie dumm man dieses Volk hält, ihm einen in Straftatbeständen unwissenden ehemaligen Bundestagsabgeordneten zu präsentieren. Da kann man wirklich nur noch singen: „Lieb Vaterland magst ruhig sein…….“
Wenn Edathy nicht so bekannt wäre, könnte sich jetzt einen Job in der Kinder- und Jugendarbeit suchen. Da er nicht vorbestraft ist, hat er keinen Eintrag im Führungszeugnis.