Entschädigung im Sozialrecht: Was ist ein Bein wert?

Vorschläge für eine einheitliche Bewertung von Gesundheitsstörungen im Sozialrecht

Führt eine Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls zu einer erheblichen Funktionsbeeinträchtigung, hat der berufsgenossenschaftlich Versicherte einen Anspruch auf Entschädigung. Muss ein Daumen amputiert werden, erhält der Betroffene eine Rente in Höhe von 20 Prozent. Ein Soldat oder ein Beamter, der die gleiche Verletzung während des Dienstes erleidet, wird mit 30 Prozent entschädigt. Der Verlust des Unterarms wird in der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 Prozent eingestuft, im sozialen Entschädigungsrecht wird ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 70 festgestellt. Weiter lesen…