Derzeit können viele Arten von sexuellen Übergriffen nicht bestraft werden. Das Justizministerium will die Lücken nun schließen.

FREIBURG taz | | Justizminister Heiko Maas (SPD) will den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung insbesondere von Frauen verbessern. Zu diesem Zweck will er Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen. So soll es künftig etwa strafbar sein, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.

Der Justizminister hat jetzt einen Gesetzentwurf erarbeitet, der der taz vorliegt. Er hat 19 Seiten und wurde vorige Woche an die anderen Ministerien zur Ressort-Abstimmung geschickt. Kern des Entwurfs ist ein neuer Paragraf 179 im Strafgesetzbuch, der die Überschrift „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ tragen soll. Neben der Ausnutzung der Angst des Opfers soll dort auch der überraschende sexuelle Angriff unter Strafe gestellt werden. Weiter lesen…