netzwerkB Pressemitteilung vom 27.01.2016

Gegen das Bistum Hildesheim gibt es neue Vorwürfe: Angeblich soll die Mutter eines betroffenen Mädchens vor Jahren von Priester R. auch missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet, um zu ermitteln.

netzwerkB fordert schon seit 2010 eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Bischof Trelle könnte so gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Vorwurf der Vertuschung ihm nachgewiesen würde.

netzwerkB fordert ebenfalls schon seit 2010 die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im vorliegenden Fall von Pater Peter R., der 2010 auch im Zentrum des Missbrauchsskandals am Canisius-Kolleg mit mehr als 100 Opfern stand, hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann sie nicht ermitteln.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sollte sich dafür einsetzen, dass unsere oben genannten Forderungen politisch umgesetzt werden. Das tut er bislang nach unserer Einschätzung nicht. Im vorliegenden Fall fordert er stattdessen das Bistum Hildesheim auf, „einen unabhängigen Ermittler einzusetzen“. Das ist aus unserer Sicht geradezu zynisch.

Die Staatsanwaltschaft wird angeblich im vorliegendem Fall ermitteln und so lange die Ermittlungsergebnisse nicht vorliegen, sollte auch für das Bistum Hildesheim die Unschuldsvermutung gelten.

Alles andere käme einer Vorverurteilung gleich und wäre nichts weiter als populistisches Geschwätz.

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