netzwerkB Pressemitteilung vom 4. März 2016

Der 1988 verstorbene Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen soll angeblich von 1958 bis 1963 einen Jungen sexuell missbraucht haben.
Ein Gutachter soll nun die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Bischof aufarbeiten.
Bei einem Offizialdelikt, was der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern darstellt, sind Polizei und Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, zu ermitteln.
Im vorliegenden Fall jedoch dürfen die Strafverfolgungsbehörden nicht ermitteln – weil es in Deutschland Verjährungsfristen gibt – wodurch Täter bzw. mutmaßliche Täter, wie etwa im vorliegenden Fall, geschützt werden.
Anstatt sich dafür einzusetzen, dass die Politik diese Verjährungsfristen aufhebt, so wie es netzwerkB vorgeschlagen hat, s. unter: Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben
und zwar auch rückwirkend, s. unter: Rückwirkungsverbot,
bestellt das Bistum Hildesheim nun einen Gutachter, welcher angeblich aufarbeiten soll. netzwerkB hält dies für nichts anderes als scheinheilige Augenwischerei.
Wir von netzwerkB bitten das Bistum Hildesheim, sich nicht weiterhin am Täterschutz in Deutschland zu beteiligen, sondern sich dafür einzusetzen, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden.

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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