netzwerkB Pressemitteilung vom 12.07.2016

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – nimmt netzwerkB wie folgt Stellung:

Der Gesetzentwurf ist am 07.07.2016 in der Fassung des Änderungsantrages (s. Anhang) angenommen worden.

Insgesamt betrachtet ist die Gesetzesänderung aus Sicht von netzwerkB ein gutes, notwendiges politisches Signal an die Gesellschaft, durch welches vielleicht – so bleibt zu hoffen – ein Umdenken dahingehend in Gang kommt, dass ein „Nein“, zukünftig nicht mehr, wie bisher, als „Ja“ umgedeutet werden kann, sondern ohne Interpretationsmöglichkeit auch „NEIN“ heißt.

Natürlich wäre es naiv zu glauben, dass sich in der Rechtssprechung für die Opfer nach der Gesetzesänderung wirklich konkret etwas verändert, denn es gilt auch weiterhin, dass rein juristisch betrachtet ein Beweis zu erbringen ist, „Nein“ gesagt zu haben, um einen Täter überführen zu können.

Das Erfordernis, den Opfern in vielen Fällen zu raten, die erlittenen Straftaten besser nicht anzuzeigen, zu welchem sich seinerzeit ein bekannter Staatsanwalt im Fall Kachelmann geäußert hatte, bleibt bestehen.

Fazit: Das neue Gesetz klingt gut – besser wäre es jedoch, nach den Ursachen der Gewalt zu fragen.

Niemand wird als Vergewaltigungstäter geboren – vielmehr sind wir als Gesellschaft für diese Taten mitverantwortlich und entsprechend auch verantwortlich dafür, solche Taten von vornherein zu verhindern.

Weitere Informationen:
netzwerkB Pressemitteilung vom 05.07.2016
Sexualstrafrecht im Bundestag

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org