netzwerkB Pressemitteilung vom 20.07.2017

im Streit zwischen Kardinal Müller und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung geht es um die verschleppte Aufarbeitung des Domspatzen-Skandals. Der Missbrauchsbeauftragte Rörig sorgt sich angeblich für die Opfer. Er hoffe sehr, dass nach seinem Eindruck, insbesondere auf die Abwehr zielende Reaktion von Kardinal Müller, dies bei Betroffenen nicht zu erneuten Belastungen führt und Ihnen dadurch der Weg versperrt wird, für sich abschließen zu können. Kardinal Müller solle sich entschuldigen fordert Rörig. Müller weist den Vorwurf der Verschleppung zurück, weil er den Tatsachen diametral widersprechen würde.

Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Dieser Streit ist aus unserer Sicht ein heuchlerisches Manöver, um an der aktuellen Situation der Opfer von sexualisierter Gewalt nichts ändern zu wollen.

Im vorliegenden Fall des Domspatzen-Skandals konnte Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, so dass sich gegebenenfalls Kardinal Müller und weitere mutmaßliche Täter vor einem Gericht hätten verantworten müssen, sondern lediglich nur ein von der Kirche beauftragter Anwalt – weil alle Taten verjährt sind.

Selbst wenn die Taten noch nicht verjährt gewesen wären, hätte man niemanden für verschleppte Aufarbeitung schuldig sprechen können, weil es in Deutschland für Straftaten von sexualisierter Gewalt keine Anzeige- und Meldepflicht gibt.

Anstatt sich an diesem scheinheiligen Streit von Müller und Rörig zu beteiligen, fordern wir die Medien auf, sich für die Einführung der Anzeige- und Meldepflicht, so wie für die Aufhebung der Verjährungsfristen einzusetzen.

Die katholische Kirche wird nicht freiwillig ihre Opfer angemessen mit einer Million Euro entschädigen, sondern nur über den gerichtlichen Weg. Dafür ist die Aufhebung der Verjährungsfristen unumgänglich.

Mutmaßliche Mitwisser, Verleugner und Vertuscher, wie im Fall des Domspatzen-Skandals, können nur zur Rechenschaft gezogen werde, wenn es in Deutschland eine Anzeige- und Meldepflicht gibt.

Einen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, der sich lieber mit Kardinal Müller streitet, anstatt sich für die Einführung der Anzeige- und Meldepflicht, so wie für die Aufhebung der Verjährungsfrist einsetzt, brauchen wir nicht.

Wir von netzwerkB sind für die Unschuldsvermutung, auch für Kardinal Müller und seine Mitstreiter.

Wir wollen Recht, kein Lügentheater.

Weiterführende Information:
Anzeige und Meldepflicht
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen

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