Colonia Dignidad: Entscheidung im Strafvollstreckungsverfahren gegen Hartmut Hopp ergangen.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld hat als Strafvollstreckungskammer mit heutigem Beschluss vom 14.08.2017 die Vollstreckung des gegen Hartmut Hoppergangen Urteils des Bezirksgerichts Parral/Chile vom 16.11.2004 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts Talca/Chile vom 06.01.2011 in Verbindung mit dem Urteil des Chilenischen Obersten Gerichtshofes vom 25.01.2013 für zulässig und die ausländischen Erkenntnisse für vollstreckbar erklärt. Die Kammer hat die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag umgewandelt.
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