netzwerkB Pressemitteilung vom 14.08.2017

Das Landgericht Krefeld hat als Strafvollstreckungskammer mit heutigem Beschluss vom 14.08.2017 die Vollstreckung des gegen Hartmut Hopp ergangen Urteils des Bezirksgerichts Parral/Chile vom 16.11.2004 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts Talca/Chile vom 06.01.2011 in Verbindung mit dem Urteil des Chilenischen Obersten Gerichtshofes vom 25.01.2013 für zulässig und die ausländischen Erkenntnisse für vollstreckbar erklärt. Die Kammer hat die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag umgewandelt.

Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Im vorliegenden Fall hat das Auswärtige Amt wegen unterlassener Hilfeleistung Schuld auf sich geladen. Deshalb sollte der deutsche Staat Verantwortung übernehmen und nicht den Versuch unternehmen, sich einer angemessen Entschädigung den Opfern gegenüber zu entziehen.

Seit 55 Jahren verhindert der Deutsche Staat die Aufarbeitung der Verbrechen in der „Colonia Dignidad“.

Hartmut Hoop wurde in den vergangenen 5 Jahren von deutschen Politikern geschützt.

Nun spielt man uns ein juristisches Lügentheater vor, welches weitere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Seit 55 Jahren warten die Opfer auf Hilfe, Unterstützung und eine angemessene, würdevolle Entschädigung. Nur dies würde ihnen eine Erfahrung von Gerechtigkeit vermitteln.

Deutschland sollte sich nicht mehr wie bisher hinter leeren Worten verstecken sondern das Lügentheater beenden und sich aufmachen, die Opfer zu entschädigen!

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