Deutschland schützt seine Kirchenvertreter
netzwerkB Pressemitteilung vom 20.09.2017 Dem Lyoner Erzbischof Philippe Barbarin wird im April des kommenden Jahres wegen der Nichtanzeige von sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige der Prozess gemacht. Sechs weitere Kirchenvertreter müssen sich neben Barbarin ebenfalls vor Gericht verantworten. Wir von netzwerkB begrüßen es sehr, dass die katholische Kirche in Frankreich offensichtlich nicht den gleichen Schutz genießt wie in Deutschland - nach deutschem Recht werden Kirchenvertreter nach wie vor geschützt und die Opfer zum Schweigen gebracht. Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung: Dem Bischof von Magdeburg könnte wegen der Nichtanzeige von sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige und wegen unterlassener ›››