Scharbeutz. Das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt (Netzwerk B) in der BRD hat sich in der Me-too-Debatte für ein Ende der Verjährungsfristen bei solchen Taten ausgesprochen. Für die Opfer stelle sich die Existenz solcher Fristen als Mittel zum »Täterschutz« dar, mit dem ihnen »die Erfahrung von Gerechtigkeit und Entschädigung verweigert« werde, heißt es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Zugleich wird darin gewarnt, die Me-too-Debatte könne dazu führen, dass die Unschuldsvermutung als »Grundprinzip eines demokratischen Rechtsstaates ausgehebelt wird«. Weiter lesen…