netzwerkB Pressemitteilung vom 14.11.2018

Gegen den ehemaligen Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988) gibt es einen neuen Missbrauchsvorwurf. Dies teilte das Bistum Hildesheim mit.

Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Wir nehmen Bezug auf unserer Pressemitteilung vom 14.11.2015:
https://netzwerkb.org/2015/11/14/bischof-trelle-akt-der-versoehnung/

Aussagen wie die von Bischof Wilmer, es mache ihn „wütend und traurig“, was dem Mann offenbar angetan wurde. „Es zerreißt mir das Herz angesichts dessen, was der Betroffene uns mitgeteilt hat“, sind zwar menschlich verständlich, ändern aber nichts daran, dass weiterhin verschwiegen, verleugnet und vertuscht werden kann.

Denn so lange es in Deutschland bei Straftaten von sexualisierter Gewalt Verjährungsfristen gibt, keine Anzeige- und  Meldepflicht, kann sich an der aktuellen Situation und auch in Zukunft nichts ändern.

netzwerkB setzt sich schon seit vielen Jahren diesbezüglich für die entsprechenden Änderungen der Gesetze ein:

Rede auf dem Parteitag der SPD 2011:

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Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen

Rückwirkungsverbot

Für Rückfragen: 
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. 
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313 
presse [at] netzwerkb.org 
www.netzwerkB.org