Offener Brief an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Scharbeutz, 6. November 2019

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

Es scheint als wäre ein lebensfernes, aber systemisch bindendes Recht wichtiger als das Leid der Betroffenen.

Andreas Huckele, der mit seinem Buch “Wie laut soll ich denn noch schreien?” die schrecklichen Ereignisse in der Odenwaldschule öffentlich machte, sieht in der Filmproduktion des WDR in Kooperation mit der neuen deutschen Filmgesellschaft mbH und Christoph Röhl als Regisseur „Die Auserwählten“ seine Persönlichkeitsrechte massiv verletzt.

Nun haben die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts ihr Urteil gesprochen:

„Die individuelle Betroffenheit des Klägers dürfte zu bejahen sein. Auch nach Auffassung des Senats dürfte der Kläger als Vorbild für die Figur des Frank Hoffmann zu erkennen sein.“

Das Oberlandesgericht hatte entschieden, wie auch bereits das Landgericht, dass dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht hingenommen werden müsse, da bei der vorzunehmenden Abwägung die ‚Kunstfreiheit‘ überwiegen würde.

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

im vorliegenden Fall wird ein Betroffener von sexualisierter Gewalt erneut zum Opfer gemacht. Die Filmemacher zeigen weder Verständnis noch Mitgefühl für ihn.

Bitte setzen Sie sich als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz dafür ein, dass Gewaltopfer zukünftig besser geschützt werden.

Freundliche Grüße

Norbert Denef


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