Wir unterstützen die Petition von gegen – missbrauch e.V.:

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht,

wir fordern Sie auf, sich persönlich dafür einzusetzen,
dass das Mindeststrafmaß für den sexuellen Missbrauch
von Kindern nach § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und
§ 176a (4) StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht wird
und somit zukünftig strafrechtlich als Verbrechen eingestuft wird.

Der § 176 (6) StGB kann entsprechend entfallen,
da der Versuch eines Verbrechens generell strafbar ist.

Ferner ist nach österreichischem Modell eine
sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen, um einvernehmliche
Beziehungen zwischen Teenagern von der Verbrechenslösung
auszuklammern.

Die Begründungen erläutert gegen-missbrauch e.V. ebenfalls
im Text zur Petition.

Hier der Link zur Unterzeichnung:
https://www.change.org/p/sexuelle-gewalt-an-kindern-ist-ein-verbrechen-und-kein-vergehen