Sexuelle Gewalt an Kindern ist ein Verbrechen und kein Vergehen

Von |2020-06-13T12:46:19+02:0013.06.2020|

Wir unterstützen die Petition von gegen - missbrauch e.V.: Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht, wir fordern Sie auf, sich persönlich dafür einzusetzen, dass das Mindeststrafmaß für den sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und § 176a (4) StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht wird und somit zukünftig strafrechtlich als Verbrechen eingestuft wird. Der § 176 (6) StGB kann entsprechend entfallen, da der Versuch eines Verbrechens generell strafbar ist. Ferner ist nach österreichischem Modell eine sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen, um einvernehmliche Beziehungen zwischen Teenagern von der Verbrechenslösung auszuklammern. Die Begründungen erläutert gegen-missbrauch e.V. ebenfalls im Text ›››

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HUNGERSTREIK Tag 27

Von |2014-04-08T14:08:01+02:0004.07.2012|

Das könnte etwas Großes werden! Scharbeutz – als am 29. Juni 2012 das Telefon klingelte und sich eine nette Stimme am anderen Ende meldete und nachfragte, ob ich der im HUNGERSTREIK sei, sagte ich ja – aber warum wollen Sie das wissen? ›››

Deutscher Bundestag – Opfer sollen schweigen

Von |2014-04-08T14:04:52+02:0029.12.2008|

Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende Herrn                                                    11011 Berlin, 10.12.2008 Norbert Denef                                       Platz der Republik 1 Schlagfeldstr. 8 63303 Dreieich Pet 4-16-07-40-027211 Sehr geehrter Herr Denef, der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 04.12.2008 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/11092), dessen Begründung beigefügt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet. Mit freundlichen Grüßen Kersten Naumann Anlage:        – 1 – ______________________________________________ Die Ablehnung der Petition ›››

Deutscher Bundestag – Reaktionen ‚Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben‘

Von |2014-04-08T14:02:13+02:0029.08.2007|

DEUTSCHER BUNDESTAG 24.08.2007 Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin Pet 4-16-07-4512-027211 Herrn Norbert Denef Schlagfeldstr. 8 63303 Dreieich Betr.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Bezug: Ihr Schreiben vom 16.08.2007 Anlage:1 Sehr geehrter Herr Denef, für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Zu der angesprochenen Thematik hat sich das Bundesministerium im Zusammenhang mit einer anderen Eingabe bereits geäußert. Ich füge eine Ablichtung der Antwort zu Ihrer Kenntnis bei. Ich gehe davon aus, dass Ihre Eingabe mit den Ausführungen des zuständigen Fachministeriums hinreichend beantwortet ist. ›››

Petition – Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben

Von |2014-04-08T14:16:49+02:0012.08.2007|

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte. Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen? Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert. Der bisherige Begriff „sexueller Missbrauch“ ist irreführend. Es ›››